Schuldnerberatung / Insolvenzberatung

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Und dann? Schuldenbereinigung anpacken

Sie erhalten sofort einen Beratungstermin bei uns. Wir beantworten alle Ihre Fragen. Wir ordnen Ihre Unterlagen, prüfen die geltend gemachten Forderungen und schreiben alle Gläubiger an. Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Entschuldungsplan. Nur wenn dieser nicht von den Gläubigern angenommen wird, ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Den dann erforderlichen Antrag stellen wir für Sie.

Als Anwälte können wir Sie auch im eröffneten Insolvenzverfahren vertreten, wenn es Schwierigkeiten mit dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder gibt. Achtung: Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder ist nicht Ihr Anwalt, sondern vertritt ausschließlich die Insolvenzmasse zugunsten der Gläubiger. Meist dauert das Insolvenzverfahren nur wenige Monate.

Mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens beginnt die 6 Jahre dauernde Wohlverhaltensphase. Der Schuldner hat die pfändbaren Anteile seiner Bezüge an den Treuhänder abzuführen. Wie viel das ist, sagt der Pfändungsrechner (hierfür bitte auf Links wechseln). Die Restschuldbefreiung erteilt dann das Amtsgericht.