Schuldnerberatung / Insolvenzberatung

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Endlich: die Restschuldbefreiung!

Nach sechs Jahren spricht das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung aus. Schneller geht?s, nämlich nach fünf Jahren, wenn der Schuldner bis dahin die Verfahrenskosten zahlt. Am schnellsten, nach nur drei Jahren, bekommt der Schuldner Restschuldbefreiung, wenn er bis dahin die Verfahrenskosten und zusätzlich mindestens 35 % seiner Schulden bezahlt hat. Sie können selbst entscheiden, was sinnvoll ist und was nicht.

Nicht alle Schulden können erlassen werden, z.B. Schulden aus unerlaubten Handlungen, Geldstrafen und Geldbußen, Zwangs- und Ordnungsgelder, vorsätzlich pflichtwidriger Unterhaltsrückstand oder Steuerschulden bei einer Steuerstraftat.