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Kosten im Zivilrecht

Sollen wir über dieses Gespräch hinaus für Sie tätig werden, erteilen Sie uns einen Auftrag, ein Mandat, und wir besprechen die nächsten Schritte. Die Höhe des Anwaltshonorars hängt vom Gegenstandswert der Sache ab, um die es geht. Der Gegenstandswert richtet sich bei Geldforderungen nach der Höhe Ihrer Forderung und im Übrigen nach vorgegebenen Richtwerten und Tabellen. Aus dem Gegenstandwert berechnen sich dann die angefallenen Gebühren, im außergerichtlichen Bereich ist die Geschäftsgebühr die wichtigste Gebühr. Hinzu kommen Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Beispiel: Ihre Forderung beträgt 2.500 ¬. Dann fallen folgende Rechtsanwaltsgebühren an: Die Geschäftsgebühr i.H.v. 209,30 ¬, die Pauschale i.H.v. 20,00 ¬ und die Mehrwertsteuer i.H.v. 43,57 ¬, insgesamt 272,87 ¬.

Was kostet ein Prozess?
Manchmal ist der Gang zum Gericht unvermeidbar. Dann fallen weitere Anwaltsgebühren und auch Gerichtskosten an. Wir haben Ihnen zur Ermittlung der Kosten Links zur Verfügung gestellt (bitte auf Links wechseln).

Komfortabel: Rechtsschutzversicherungen
Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie.

Ich kann mir keinen Anwalt leisten: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Selbst wenn Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Für die außergerichtliche Tätigkeit der Vertretung durch einen Anwalt erhalten Sie einen Berechtungsschein beim zuständigen Amtsgericht und zahlen lediglich Unkosten i. H. v. 10,00 ¬. Prozesskostenhilfe beantragen wir für Sie vor Gericht.